Wenn es heißt: "Einsatz!", muss sich das THW nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können. Die notwendige Flexibilität, die für eine Alarmierung vonnöten ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Unglücke warten eben nicht auf den Dienstschluss.

Neben dem wichtigen Rückhalt durch Familie und Freunde ist auch die Unterstützung des Arbeitgebers sehr wichtig.

Seine Bereitschaft, den Mitarbeiter für Einsätze und Fortbildungen freizustellen, macht das Prinzip Ehrenamt erst möglich. Ohne Unterstützung von Vorgesetzten und Kollegen geht es nun mal nicht.

Aber nicht nur das THW profitiert davon.

Mehr und mehr Aus- und Fortbildungen finden auch Anerkennungen im gewerblichen Bereich. Hier einige Beispiel:

  • Befähigte Personen im THW – diverse Prüfberechtigungen nach BGr-Vorschriften
  • Geländestaplerfahrer – Fahrausweis für Flurförderzeuge
  • Schweißer im THW – Anerkennung durch SLV
  • Baggerfahrer & Bergeräumgerätefahrer – Fahrausweis für Erdbaumaschinenführer
  • Bediener Motorsäge – div. Anerkennungen nach BGr-Vorschriften
  • Bediener Ladekran / Autokran – Fahrausweis für Kranführer

 

Nicht zuletzt zeichnen sich THW-HelferInnen durch ihre Zuverlässigkeit, ihren Teamgeist, ihr technisches Verständnis und ihr hohes persönliches Engagement aus, Eigenschaften, die für jeden Arbeitgeber einen Gewinn bedeuten.